Stärkung der Verbraucherrechte zur Fernwärme

Preissteigerung der Fernwärmeversorgung um 20 % im Jahr 2022 – jetzt handeln und Geld sparen

Die Mainzer Wärme Plus (MWP) führt auf dem Lerchenberg die Fernwärmeversorgung auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) durch. Inhalt der allgemeinen Versorgungsbedingungen sind neben der AVBFernwärmeV die dazugehörigen Preislisten und Preisregelungen.

Nach einer Anfrage der CDU im Ortsbeirat hat die MWP nun auch die neue Preisliste für das Abrechnungsjahr 2022 auf ihrer Webseite veröffentlicht. Im Ergebnis steigt der Arbeitspreis je MWh von 92,96 Euro auf 109,60 Euro. Dies entspricht einer Preissteigerung von ca. 20 Prozent.

Mit den derzeit zu beobachtenden Entwicklungen der Energiepreise lässt sich leicht ausmalen, wohin die Entwicklung für das Abrechnungsjahr 2023 führen wird. Dies ist umso tragischer, weil mit dem bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang kaum alternative Möglichkeiten bestehen.

Der Gesetzgeber hat aber noch im letzten Jahr darauf reagiert und die Rechte von Verbrauchern deutlich gestärkt. So wurden in der AVBFernwärmeV zwei Paragraphen geändert, die Fernwärmekunden deutlich besser stellen.

Möglich macht dies ein neuer Paragraph 3, der den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit einräumt, die Wärmeleistung ohne die Nennung von Gründen auf die Hälfte reduzieren zu lassen. Konkret heißt dies, dass die Hausanschlussleistung und die dafür berechneten Grundkosten um die Hälfte reduziert werden können.  Dies eröffnet vielfach die Möglichkeit, die Kosten um bis zu 25 % zu senken. Hintergrund ist, dass die abgerechneten

Anschlussleistungen meistens überhöht sind. Wir kennen die Diskussion auf dem Lerchenberg nach der Übernahme durch den neuen Versorger MWP, die Anschlussleistungen wurden pauschal auf 8 kW festgelegt und ließen sich nur bei Vorlage von Gutachten marginal reduzieren. Tatsächlich sind auch auf dem Lerchenberg nach unserer Auffassung die Anschlussleistungen vielfach höher festgesetzt worden, als sie beim alten Betreiber waren.

Bei einer Reduzierung der Anschlussleistung ist davon auszugehen, dass auch die reduzierte Leistung ausreicht, die einkalkulierten Reserven für Spitzenleistungen werden in der Regel nicht benötigt, erst recht nicht, da die Winter nicht mehr so kalt werden.

Wer sich nicht sicher ist, der sollte die benötigte Leistung von einem Fachbetrieb prüfen lassen, um eine Unterversorgung auszuschließen. Allen anderen raten wir die Anschlussleistung um bis zu 50 % reduzieren zu lassen.

Ein Musterschreiben hierfür finden Sie hier:

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