In unserem letzten Beitrag hatten wir schon zum Bauleitverfahren zum Bebauungsplan „Le4“ zum Lerchenberger Einkaufszentrum berichtet und dazu aufgerufen eine Stellungnahme abzugeben.
In einer Abstimmung mit allen Fraktionen im Lerchenberger Ortsbeirat haben wir uns auf eine gemeinsame Stellungnahme verständigt, um so gegenüber der Stadt Mainz geschlossen aufzutreten und unserer Stellungnahme mehr Gewicht zu verleihen. Die wesentliche Kritik entsteht aus unserer Sicht bei der geplanten Verkehrsführung und dem drohenden Wegfall von Stellflächen für Fahrzeuge.
Im einzelnen sehen wir Fragestellungen bei den folgenden Themen:
- Problembereich: Verlegung des Straßenverkehrs im Sinne des Zweirichtungsverkehrs auf den südlichen Teil der Hindemithstraße
- Diese Verlegung bedeutet den Verkehr dahin zu legen, wo der Eingang zu dem hochfrequentierten Spielplatz Brahmsweg ist, den die Kinder häufig ohne Begleitung von Eltern aufsuchen. Eine Verlegung des Eingangs in den Brahmsweg müsste die Folge sein, was aber durch die dortigen Wohnbauflächen (mit Parkplätzen) schwer realisierbar ist und bei der Sanierung des Spielplatzes auch abgelehnt wurde.
- Diese Verlegung bedeutet ein Wegfallen von 20 Parkplätzen, die für die Bewohner:innen der sog. Scheibenhäuser unbedingt wichtig sind. Hinzuweisen ist darauf, dass dies dort kein Luxusproblem des Parkplatzes für das Zweitauto ist, sondern nicht genügend Parkplätze für die Wohnhäuser zur Verfügung stehen und durch die enorme Verschmutzung von Flächen durch Krähenkot einige Parkplätze, die im Brahmsweg und anderen anliegenden Straßen angemieteten Parkplätze nicht nutzbar sind.
- Diese Verlegung bedeutet eine Geräuschbelastung dort hin zu verlegen, wo viele Menschen davon betroffen sind.
- Diese Verlegung bedeutet eventuell ein Sicherheitsproblem, weil dann auf dieser Fahrbahn die Haltestellen für kommende und gehende Busse eingerichtet sein müssen, was den Bustransport von Schüler:innen der Realschule plus betrifft – ein Thema der Verkehrssicherheit.
- Diese Verlegung wirft die Frage auf, die vor Beschlussvorlage des Bebauungsplans beantwortet sein muss, wie die Verkehrsführung zur Sporthalle B und der Integrativen Kita mit ihren jeweiligen Parkplätzen sowie zur Grundschule sicher geplant ist.
Wir sehen nicht, wie die Nachteile der Verlegung im Verhältnis zu den wenigen Vorteilen für den nördlichen Teil der Hindemithstraße stehen. Dies müsste uns erläutert werden – wie die genaue Verkehrsführung in diesem Bereich (und evtl. Planung für den Fahrradverkehr) erfolgen soll.
Ausdrücklich betonen wir, dass die vorhandenen Parkplätze an dieser Stelle für ein funktionierendes Einkaufszentrum dieser Art mit Geschäften, bei denen das Wegbleiben weniger Kunden schon zum Existenzproblem werden kann, verbleiben müssen! Hier geht es nicht um das Verharren auf althergebrachte Mobilitätsvorstellungen, sondern unsere Kenntnis des Nutzungsverhaltens in der Praxis in diesem Stadtteil.
- Problembereich: Verlegung der Zufahrt zur Regerstraße und Ausweisen der Brucknerstraße zwischen China-Restaurant und Parkdeck zum Fußweg
- Diese Planung muss ausdrücklich – und vorher kommuniziert – die Verkehrsplanung für folgende Bereiche berücksichtigen:
- Planung eines Vollversorgers im westlichen Bereich mit erforderlicher Tiefgarage und der geplanten Zufahrt über die Regerstraße
- Zufahrt zur neu zu bauenden Sporthalle B
- Diese Planung muss ausdrücklich – und vorher kommuniziert – die Verkehrsplanung für folgende Bereiche berücksichtigen:
- Planung für ein Wohngebiet Spargelacker (Le3) mit 400 Wohnungen
- Diese Planung führt zu einer erhöhten Lärmbelastung für das Hochhaus Hindemithstraße 39 sowie auch die Gustav-Mahler-Siedlung und damit für eine außerordentlich hohe Anzahl an Menschen.
Uns ist unklar, ob die Planung auf der Annahme basiert, dass das Einkaufszentrum noch für die Fläche eines Discounters erweitert werden kann und gleichzeitig davon ausgegangen wird, dass die Fläche des nahkaufs dann anders belegt wird.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier: 20210521 Stellungnahme der Fraktionen zum Bebauungsplan Le4.